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Union & Confederate Reenactors International,

völkerkundlicher Verein zur Nachstellung
von Militärgeschichte e.V.

UCR = gemeinsam auf Zeitreise

Teilnahmebedingungen


Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen des UCR e.V.

1. Allgemeines:

Für das Gelingen der Veranstaltung zeichnet sich jeder Teilnehmer eigenverantwortlich aus. Plastik, (moderne) Zigaretten und die anderen nützlichen und weniger nützlichen kleinen, aber unauthentischen Gegenstände sind "tabu" bzw. sollten es sein! Ganz 100%ig werden und können wir dies vermutlich nicht erreichen, aber unser Bestreben sollte auf eine größtmögliche Annäherung an authentische Verhältnisse ausgerichtet sein.

Generell gilt, dass unsere geliebten "Kfz" so schnell wie möglich in der Unsichtbarkeit verschwinden, d.h. nur am Haupt-Anreisetag dürfen die Fahrzeuge zum kurzen Entladen auf den Platz. Anschließend müssen sie danach sofort auf den dafür ausgewiesenen Parkbereich abgestellt werden. Ein ausgefüllter Parkausweis ist hierzu zwingend notwendig (und wird mit den Eintrittskarten oder auf Wunsch ausgegeben), so dass der Fahrer in Notfällen (z.B. bei Ölleckagen oder wenn das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß abgestellt wurde) schnell festgestellt werden kann. Anschliessend ist der Platz dann für alle Fahrzeuge gesperrt - bis zum Haupt-Abreisetag. Wer in der Zwischenzeit sein Lager auf- bzw. abbauen will, muss dann alles zu Fuß vom bzw. zum parkenden Fahrzeug schleppen (nahegelegene Kurzparkplätze sind vorhanden). Wichtig beim Auf- und Abbau: Es dürfen die Fahrzeuge nur auf den Wegen und nicht auf den Grünflächen abgestellt werden.

Ein Kassendienst bei dem die Eintrittskarten noch nachgekauft werden können, wird täglich bis zur Dunkelheit eingerichtet.

Jeder Teilnehmer trägt sich sofort nach Betreten der Veranstaltung in die beim Kassendienst ausliegenden Listen ein und bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die Teilnahmebedingungen des Veranstalters akzeptiert (und zusätzlich bestätigen Reiter, dass sie eine entsprechende, gültige Versicherung für ihr Pferd abgeschlossen haben).

2. Spezielle Teilnahmebedingungen:

Jede/r Teilnehmer/in (und auch deren Gäste/minderjährige Kinder) ist für sein/ihr Tun und Handeln (bei Reitern auch für das seines Pferdes) selbst verantwortlich. Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung.

Bitte in die ausliegenden Teilnehmerlisten eintragen! *** Please sign up in the list of participants at the reception!

Bei der vorliegenden Veranstaltung handelt es sich um eine geschlossene Veranstaltung, in der die für die historische Darstellung erforderlichen Waffen einschließlich Munition und Pulver gemäß den Bestimmungen des Waffen- und/oder Sprengstoffgesetzes verwendet werden (soweit erforderlich ist die WBK bzw. Sprengstoff- und Böllerschein daher mitzuführen).

Der ausgegebene PARKSCHEIN ist unbedingt auszufüllen und gut leserlich hinter der Wagenscheibe zu platzieren! Ein Fehlen oder ein nicht ausgefühlter Parkschein kann ggf. zum kostenpflichtigen Abschleppen des KFZ führen!!! Die Fahrzeuge sind nach Befahren des Platzes innerhalb kürzester Zeit zu entladen und danach sofort auf den dafür ausgewiesene Parkflächen abzustellen (um ein historisch ansprechendes Bild zu erhalten, werden wir in diesen Fällen auch abschleppen).

Der UCR e.V. haftet nicht für Schäden die durch Missachtung der geltenden Bestimmungen verursacht werden. Eltern tragen die Verantwortung für ihre Kinder und haften für Schäden die durch ihre Kinder verursacht werden. Hinweis: Das Cavalry-Camp, insbesondere die Einstellplätze der Pferde sind kein Spielplatz und die Pferde sind keine Spielzeuge. Achtung Eltern, passt auf Eure Kinder auf - Unfallgefahr !!! Den Anweisungen der Angehörigen der Cavalry ist unbedingt Folge zu leisten. Jeder Reiter muss eine entsprechende Versicherung für sein Pferd nachweisen. Daneben weisen wir vorsorglich darauf hin, dass am Veranstaltungsort eine Gefährdung durch Zecken bestehen kann. Jeder sollte sich daher dieses Risikos bewußt sein und ggf. persönliche Vorsorgemaßnahmen treffen. Auch hier haftet der UCR e.V. nicht für gesundheitliche Schäden.

Achtet auf SAUBERKEIT UND ORDNUNG, haltet die sanitären Einrichtungen sauber, diese sind auch kein Spiel- oder Spülplatz (d.h. kein Geschirr darf hier gereinigt werden oder Essensreste entsorgt werden), anfallender Müll ist von jedem wieder nach der Veranstaltung mitzunehmen !!!! Anfallende Verschmutzungen, Verstopfungen oder ähnliches sind vom Verursacher selber zu reinigen bzw. zu beseitigen (gegebenenfalls muss auch der Veranstalter in Kenntnis gesetzt werden). Feuerstellen sind nur in mitzubringenden Blechwannen erlaubt, aufgeschnittene Benzinfässer sind verboten. Bitte, keinerlei Schanzarbeiten - wozu für uns auch Wassergräben um das Zelt gehören!!!

FEUERSICHERHEIT: Kein "Burgen"-Bau mehr! Der Mindestabstand zwischen allen Zelten muss jetzt 60 cm (besser etwas mehr) betragen. Zu jedem Zelt gehört ein immer gefüllter 10 Liter-Wassereimer für die schnelle Löschaktion (ist jeweils zwischen den Zelten aufzustellen - Plastikeimer mit Tuch etc. abdecken). In jede Lagerstrasse gehört auch mindestens ein 5 kg (besser größer) Feuerlöscher (mindestens der Klasse A). Für die Einhaltung der Feuersicherheit und das Vorhandensein der Wassereimer/Feuerlöscher sind die jeweiligen Kompanieführer, sowie die Stäbe des CS- und US Battalions zuständig!

Den ANWEISUNGEN DES VERANSTALTERS und der von ihm bestimmten Personen sowie der Bundeswehr und StOV ist Folge zu leisten. Bei Verstoß/Zuwiderhandlung gegen die diesbezüglichen Auflagen kann dies jederzeit und direkt mit dem Platzverweis geahndet werden. Entstandene Kosten werden dann dem jeweiligen Verursacher in Rechnung gestellt. Mit Entrichtung der Teilnahmegebühr und seiner Unterschrift erkennt jeder Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen an.

3. Sicherheit:

Es gilt die Sicherheitsregulation des UCR e.V. - einzusehen unter:

Sicherheitsregulationen des UCR 2008

Ebenso gelten die gültigen Vorschriften zum Waffen- und Sprengstoffgesetz, die einzuhalten sind - einzusehen unter:

Vereinsseite des UCR

Gleichtzeitig empfehlen wir auch einen Blick in diese Sicherheitsregulation:

Sicherheitsregulationen Napoleonische Epoche

4. (Entwurf einer) Lagerordnung bei militärhistorischen Veranstaltungen:

  1. Jeder Teilnehmer/Gruppenleiter hat sich nach Ankunft beim Vertreter des Veranstalters (Lagerkommandant für CS, Militärkommandant für US) zu melden.
  2. Der Biwakplatz darf nur zum be- und entladen befahren werden - gemäß den oben genannten Bedingungen.
  3. Kraftfahrzeuge (Pkw, Hänger, Wohnwagen, etc.) sind im Biwak nicht gestattet. Nach dem Abladen und Zeltaufbau sind die Fahrzeuge unverzüglich aus dem Lagerbereich zu entfernen.
  4. Geparkt wird auf den zugewiesenen Parkplätzen.
  5. Toiletten werden gestellt. Die Toiletten sind in sauberen Zustand zu halten. Anfallender Müll wird selbst gesammelt (in authentisch aussehenden Behältnissen) und nach Ablauf der Veranstaltung wieder mitgenommen.
  6. Mit dem zur Verfügung gestellten Wasser ist sparsam umzugehen.
  7. Eine Lagerwache ist unter Mitwirkung aller Gruppen zu stellen. Von jeder Gruppe ist eine Wache zu stellen. Die Einteilung zur Wache erfolgt vom Veranstalter.
  8. Die Lagerwache hat für die Einhaltung der Lagerordnung zu sorgen. Die Lagerwache ist ermächtigt entsprechende Weisung zur Einhaltung der Ordnung in Absprache ( bzw. Rücksprache ) mit dem Veranstalter zu erteilen. Bei nicht Einhalten der Lagerordnung bzw. der Weisungen durch Veranstalter oder Lagerwache kann der einzelne oder die Gruppe von der Veranstaltung ausgeschlossen und vom Platz verwiesen werden.
  9. Der Waffenumgang richtet sich nach den geltenden Gesetzesbestimmungen, den Verordnungen des Waffenrechtes und den Sicherheitsbestimmungen.
  10. Die Handhabung bzw. Vorführung von historischen Waffen erfolgt nur an den zugewiesenen Plätzen und den festgelegten Zeiten. Bisherige generelle Aktionszeit war von 08:00h (Beginn der Böllererlaubnis) bis 20:00h - kann sich aber ändern.
  11. Für Kochstellen gilt die Brandschutzbestimmung. Der Veranstalter/die Bundeswehr/Freiwillige Feuerwehr ist weisungsberechtigt.
  12. Den Gruppen werden vom Veranstalter die Lagerplätze zugewiesen. Der Lageraufbau erfolgt nach den Vorgaben durch den Veranstalter. Soweit möglich sind die Lagerplätze in historischer Form anzulegen. Nicht historische Zelte sind im Hauptlager nicht zugelassen und müssen an gesonderter Stelle aufgebaut werden.
  13. Für Pferde sind die Halter selbst verantwortlich. Ein Koppelbereich der durch die Pferdehalter selbst einzuzäunen ist wird zugewiesen. Die Pferdehalter sind verantwortlich für die Ausbruchssicherheit der Koppeln und für die durch ausgebrochene Pferde entstandenen Schäden.
  14. Die Breite der Zeltgassen erfolgt nach Anweisung des Veranstalters (6m - siehe auch Feuersicherheit). Der Hauptweg ist ständig frei zu halten.
  15. Jede Gruppe hat in ihrem Biwakbereich für Ordnung und Sicherheit zu sorgen. Beim Abbau des Lagerplatzes wird die dort lagernde Gruppe für die ordentliche Beräumung (Müll, Stroh, Feuerstelle etc.) verantwortlich gemacht. Die Plätze sind nach der Räumung vom Veranstalter mit dem Gruppenleiter abzunehmen. Kosten die durch nicht oder nicht ordnungsgemäße Beräumung der Lagerplätze entstehen werden den jeweiligen Gruppen in Rechnung gestellt.
  16. Während der gesamten Veranstaltung, ausgenommen am Anreise- und Abreisetag ist vom Wecken an Uniform bzw. historische Kleidung incl. Kopfbedeckung! zu tragen. Kleidungserleichterungen wg. Ungewöhnlicher Wetterlage (dies gilt auch für Frauen) sind nur nach Absprache mit dem Veranstalter erlaubt.
  17. Nichthistorische Gegenstände oder Ausrüstungsteile auch an Zelten sind zu verbergen bzw. zu kaschieren.
  18. Das Verhalten der Teilnehmer untereinander und im Lager ist in historischer Art und Weise zu gestalten.
  19. Übermäßiges trinken von Alkohol und randalieren sind während der gesamten Veranstaltung verboten.

Hinsichtlich des Verhältnisses der Gruppengröße zu den Darstellungsrängen empfehlen wir auch einen Blick in diese Baissregulation:

Basisregulation

5. Fotographieren und Filmen:

Gemäß UCR-JHV2006-Beschluss erfolgt die Bildung eines 'Presse Corps' unter erfahrener Leitung. Die Begründung hierfür waren massive Beschwerden in Külsheim 2006, wo es zu optischen 'Störungen der Darstellung' durch Personen kam, die sich entweder als Fotographen oder 'Spaziergänger' direkt im 'Kampfgeschehen' aufhielten . Daneben gibt es Sicherheitsbedenken (z.B. wegen Kanonen etc). Daher erfolgt ein Zusammenfassen der Fotographen und 'Spaziergänger' in einem 'Presse Corps' wie in anderen Epochen auch. "Und wer mittendrin sein will, muss schon die Muskete zur Hand nehmen und mitmachen". Allerdings gegen gelegentliche Fotos von Musketenträgern aus der Linie heraus bestehen keine Bedenken ebenso wenig wie "dezentes Fotographieren und Filmen im Lager (aber bitte generell: Blitzlicht abschalten!).

HINWEIS: Von allen Fotos und Filmen eines UCR-Reenactments behält sich der UCR e.V. das Recht vor, diese später für seine Mitglieder bzw. alle Teilnehmern veröffentlichen zu dürfen (d.h. der jeweilige Autor gibt mit seiner Teilnahme am UCR-Event dem UCR e.V. eine sog. Frei-Lizenz zur Veröffentlichung). Wer dies allerdings nicht möchte, sollte daher auf einem UCR-Event weder filmen noch fotographieren.

6. Waffentragegenehmigung (geplant):

Gemäß UCR-JHV2006-Beschluss wird eine Waffentragegenehmigung für Märsche außerhalb des UCR-Reenactment-Geländes beantragt werden. Voraussetzungen für diesen Antrag wurden zwar vom UCR e.V. geschaffen, jedoch können wir nicht immer die Erteilung für den Landkreis des Veranstaltungsortes garantieren.

7. Bildung von Organisationsteams:

Gemäß UCR-JHV2006-Beschluss sollen sich Organisationsteams bilden, die den Vorstand bei Planung und Durchführung aktiv unterstützen. Daneben Delegation eines Teils der Organisation an die Stäbe, diese übernehmen es dann in den Dienstbetrieb (z.B. Strohabgabe, Eintrittskarten-/Ausweiskontrolle). Hierfür gibt es dann ein Entlohnungssystem für alle die eingebunden werden (Freibiermarken, Aufwandsentschädigung o.ä.).

gez. Vorstand des UCR e.V.